Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Infektionsschutzgesetz mit den neuen Corona-Regeln trat am Mittwoch, 24.11.2021 in Kraft.

Die gute Nachricht:

Für Patientinnen und Patienten bleibt alles wie bisher. Wir werden selbstverständlich auch weiter gut und gerne behandeln. Die unbedingte Maskenpflicht bleibt bestehen.

Für medizinische Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher gelten bundesweit ab dem 24.11.2021 neue Corona-Regeln.

EDIT: Baden-Württemberg hat die neue Regelung mit Wirkung vom 25.11.21 außer Kraft gesetzt.

Die nun außer Kraft gesetzte Regel richtete sich an Mitarbeiter und Besucher, beispielsweise Begleitpersonen von Patienten, Techniker, Handwerker, Brief- und Paketboten. Diese sollten ab dem 24.11.2021 beim Betreten der Praxis einen PoC-Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen, unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Alternativ sollten wir diese Personen bei uns in der Zahnarztpraxis testen. Dafür sollten Praxen die Möglichkeit einer Testung mittels Corona-PoC-Antigen-Schnelltest bereitstellen, soweit diese Personen keinen beim Betreten der Praxis noch gültigen PoC-Antigentest (Gültigkeit 24 Stunden), oder einen Testnachweis mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, PoC-PCR; Gültigkeit 48 Stunden) vorweisen konnten. Da die durchgeführten Tests nicht von der Kasse oder dem Staat bezahlt werden, hätten wir den getesteten Personen die jeweiligen Auslagen in Rechnung stellen müssen. Wir sollten die Tests zudem erfassen und an das Gesundheitsamt melden. Ein Schnelltest dauert ca. 15 bis 20 Minuten. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landeszahnärztekammer.

Bitte informieren Sie sich tagesaktuell, und rufen Sie uns bei Unsicherheit vor einem Besuch an: 0621 8720792‬

Wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich bitte.